Aufgrund des Auftrages zur Zollabfertigung, den Sie an die Eurosped Zrt. erteilen, vertreten wir Sie vor der ungarischen Nationalen Steuer- und Zollbehörde NAV. Bei der Ausfuhrzollabfertigung müssen keine Zölle entrichtet werden.
Bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr wird Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Liegt kein Präferenzzollsatz von 0% vor oder können Sie diesen nicht in Anspruch nehmen, muss auch der im Taric verlautbarte Zollsatz für die Ware entrichtet werden.
Bitte senden Sie uns die Beschreibung/Spezifikation/Analysebescheinigung der Ware zu! Die Ware kann anhand dieser Unterlagen der entsprechenden Zolltarifnummer zugeordnet werden.
Bitte besuchen Sie unsere Webseite ( www.eurosped.eu) und fordern Sie ein kostenloses Angebot an.
VPID ist die ungarische Zollnummer, EORI die der EU. Für die Zollabfertigung ist die EORI-Nummer notwendig. Eine EORI-Nummer kann über das Kundenportal oder bei der ersten Zollabfertigung in der betroffenen Stelle bei NAV beantragt werden. Aufgrund eines Auftrags handeln wir bei der Beantragung in Ihrem Namen.
Die Möglichkeit besteht. Fordern Sie unser Angebot für Zollabfertigungen im Verfahren als indirekter Vertreter an.
Fordern Sie unser Angebot für die Erwirkung eines Zahlungsaufschubs für die Einführabgaben und die Einholung einer Gesamtsicherheitsbescheinigung an.
Bitte senden Sie uns die Unterlagen zu den Zollabfertigungen zu. Aufgrund eines Auftrages können wir Ihnen hierzu Expertenhilfe leisten.
Die Warenverkehrsbescheinigung EUR1 ist ein Nachweis für den Ursprung der Waren. Die Bescheinigung EUR1 wird bei der Ausfuhrzollabfertigung nach Erhalt eines Auftrages und im Besitz der entsprechenden Nachweisdokumente von uns ausgestellt und der NAV zur Beglaubigung vorgelegt.
Gemäß Ihrem Auftrag können wir die Einholung einer Gesamtsicherheitsbescheinigung, die verbundenen Zollabfertigungen und die Abrechnung für Sie übernehmen.
Bei einer geplanten oder tatsächlichen Einfuhr- oder Ausfuhrtätigkeit kann ein Antrag auf Erteilung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft (VZTA) an das Sachverständigeninstitut der NAV gestellt werden. Die Zuordnung ist in jedem Mitgliedstaat der EU als zwingend anerkannt anzusehen bzw. auch von Ihnen zwingend anzuwenden.
Erteilen Sie uns einen Auftrag und wir nehmen auf dieser Grundlage die EKÁER-Anmeldungen (Elektronisches Kontrollsystem für Warenverkehr auf öffentlichen Straßen) für Sie vor.
Sie müssen an der Grenze Versand beantragen. Das zum Versandverfahren notwendige Transitdokument wird mittels Transitsicherheit in die Wege geleitet.